Finanzamt Frauenstein

In der Stadt Frauenstein im Kreis Mittelsachsen, Freistaat Sachsen, ist das Finanzamt Freiberg für alle steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Wenn Sie in Frauenstein wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt beim Finanzamt Freiberg tun. Dort finden Sie auch Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, um rechtzeitig Steuerbescheide zu erhalten. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg könnte sich auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Um dies zu überprüfen, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder, mit dem Sie schnell die richtige Anlaufstelle finden können.

Frauenstein im Überblick

Einwohner 2.656 1.332 männlich
1.324 weiblich
Fläche 59,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 160

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Freiberg

Adresse

Brückenstr. 1
09599 Freiberg

Kontakt

Telefon 03731 379-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03731 379-999

Finanzamtsnummer

3220

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.30 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Freiberg

IBAN: DE61870000000087001507

BIC: MARKDEF1870

Zuständig für Postleitzahlen

09623

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Frauenstein

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank