Finanzamt Fredersdorf-Vogelsdorf

Die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf im Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg, wird vom Finanzamt Strausberg betreut. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer zur Verfügung. Halten Sie die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen im Blick, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird, weshalb es wichtig ist, dies regelmäßig zu prüfen. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Strausberg hilft Ihnen nicht nur bei Steuerbescheiden, sondern auch bei der Zusammenstellung der notwendigen Belege.

Fredersdorf-Vogelsdorf im Überblick

Einwohner 14.644 7.234 männlich
7.410 weiblich
Fläche 16,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 59

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Strausberg

Adresse

Prötzeler Chaussee 12
15344 Strausberg

Kontakt

Telefon 03341 342-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3064

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Strausberg

IBAN: DE38100000000017001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15368, 15370

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fredersdorf-Vogelsdorf

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank