Finanzamt Frei-Laubersheim

In der Gemeinde Frei-Laubersheim, die im Kreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Bad Kreuznach für steuerliche Belange zuständig. Wenn Sie Fragen zur Einkommensteuererklärung oder zur steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich direkt an das Finanzamt wenden. Die Mitarbeiter stehen Ihnen zur Seite, wenn es um Lohnsteuer und die Bearbeitung von Steuerbescheiden geht. Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung einzuhalten, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie die Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und unkompliziert die zuständige Behörde für Frei-Laubersheim zu finden.

Frei-Laubersheim im Überblick

Einwohner 6.692 3.279 männlich
3.413 weiblich
Fläche 30,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55546

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Frei-Laubersheim

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 510%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank