Finanzamt Freiamt

In der Gemeinde Freiamt, im Kreis Emmendingen in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Emmendingen für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, finden Sie hier die nötige Unterstützung. Das Finanzamt beantwortet Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer und gibt Ihnen wichtige Informationen zu Fristen und Steuerbescheiden. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, insbesondere wenn ein Umzug bevorsteht. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Die Einwohner von Freiamt können auf die umfassenden Dienstleistungen des Finanzamts Emmendingen zählen.

Freiamt im Überblick

Einwohner 551 254 männlich
297 weiblich
Fläche 9,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Aachener Kaffeefront" – Schmuggelkrieg um die Kaffeesteuer

Weil Kaffee wegen der Steuer bis 1953 in Deutschland fast dreimal so teuer war wie in Belgien, entstand an der Eifelgrenze die größte Kaffee-Schmuggelzone der Welt. Zwischen 1946 und 1952 wurden dabei 31 Schmuggler und zwei Zöllner erschossen – einmal setzten Schmuggler sogar gestohlene Panzer ein.

Quelle: roastmarket

Emmendingen

Adresse

Bahnhofstr. 3
79312 Emmendingen

Kontakt

Telefon 07641 450-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07641 450-350

Finanzamtsnummer

2805

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE31680000000068001507

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79348

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Freiamt

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank