Finanzamt Freinsheim

Die Stadt Freinsheim im Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Neustadt. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Es bietet umfassende Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer und weiteren steuerlichen Belangen. Dabei ist es wichtig, die geltenden Fristen im Blick zu behalten und alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung zu sichern. Ein Umzug über Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um verlässliche Informationen über Ihr zuständiges Finanzamt zu erhalten, empfehlen wir unseren Finanzamt-Finder. Für die Stadt Freinsheim bleibt das Finanzamt Neustadt der zentrale Ansprechpartner in allen steuerlichen Angelegenheiten.

Freinsheim im Überblick

Einwohner 137 63 männlich
74 weiblich
Fläche 2,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Neustadt

Adresse

Konrad-Adenauer-Str. 26
67433 Neustadt

Postfach 100 465 , 67404 Neustadt

Kontakt

Telefon 06321/9300
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06321/93028600

Finanzamtsnummer

2731

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67098, 67247, 67248, 67251

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Freinsheim

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Grundsteuer A 455%
Grundsteuer B 559%
Gewerbesteuer 453%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank