Finanzamt Freistatt

Freistatt ist eine Gemeinde im Kreis Diepholz, Niedersachsen, und fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamtes Sulingen. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einfach und unkompliziert dort einreichen. Das Finanzamt ist auch der Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich der steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer. Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Belege rechtzeitig einreichen, ist es ratsam, sich gut vorzubereiten. Um zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge haben könnte, weshalb eine rechtzeitige Information sinnvoll ist.

Freistatt im Überblick

Einwohner 540 416 männlich
124 weiblich
Fläche 12,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 33

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Sulingen

Adresse

Hindenburgstr. 16
27232 Sulingen

Postfach 1520 , 27226 Sulingen

Kontakt

Telefon 04271 87-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2345

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE DIEPHOLZ

Kontoinhaber: Finanzamt Sulingen

IBAN: DE44291517000030101430

BIC: BRLADE21SYK

Zuständig für Postleitzahlen

27259

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Freistatt

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank