Finanzamt Freren

In der Stadt Freren, die zum Kreis Emsland in Niedersachsen gehört, ist das Finanzamt Lingen (Ems) zuständig. Wenn Sie in Freren leben und Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen, können Sie sich vertrauensvoll an Ihr Finanzamt wenden. Hier erhalten Sie nicht nur Hilfe bei steuerlichen Fragen, sondern auch Informationen zu Lohnsteuer und den entsprechenden Fristen für die Abgabe. Bei Unklarheiten bezüglich Ihrer Steuerbescheide stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen gerne zur Verfügung. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion.

Freren im Überblick

Einwohner 4.868 2.458 männlich
2.410 weiblich
Fläche 49,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 31

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Lingen (Ems)

Adresse

Mühlentorstr. 16
49808 Lingen

Postfach 1440 , 49784 Lingen

Kontakt

Telefon 0591 9149-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2361

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE EMSLAND, MEPPEN

Kontoinhaber: Finanzamt Lingen / Ems

IBAN: DE50266500010000002402

BIC: NOLADE21EMS

Zuständig für Postleitzahlen

49829, 49830, 49832

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Freren

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank