Finanzamt Frettenheim

Die Gemeinde Frettenheim im Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zugeordnet. Wenn Sie in Frettenheim wohnen, ist dieses Finanzamt Ihre zentrale Anlaufstelle für sämtliche steuerlichen Belange. Sei es die Einkommensteuererklärung, die Sie einreichen möchten, oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung – die Mitarbeiter des Finanzamts sind Ihnen gerne behilflich. Zudem informieren sie über wichtige Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen und die erforderlichen Belege. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt schnell und einfach zu finden. Ein frühzeitiger Austausch mit dem Finanzamt hilft Ihnen, alle steuerlichen Aspekte optimal zu klären.

Frettenheim im Überblick

Einwohner 2.554 1.280 männlich
1.274 weiblich
Fläche 9,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67596

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Frettenheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank