Finanzamt Frickingen

Die Gemeinde Frickingen, gelegen im Bodenseekreis von Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Überlingen (Bodensee) zugeordnet. Einwohner dieser idyllischen Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärung direkt bei dem zuständigen Finanzamt einreichen oder Fragen bezüglich ihrer steuerlichen Veranlagung klären. Auch Informationen zu Lohnsteuer, Steuerbescheiden und erforderlichen Belegen erhalten Sie dort. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung der Steuerunterlagen im Blick zu behalten, um mögliche Strafen zu vermeiden. Zudem kann ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen, dass sich die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt ändert. Nutzen Sie dazu unseren praktischen Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist.

Frickingen im Überblick

Einwohner 259 139 männlich
120 weiblich
Fläche 21,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Überlingen (Bodensee)

Adresse

Mühlenstr. 28
88662 Überlingen

Kontakt

Telefon 07551 836-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07551 836-299

Finanzamtsnummer

2887

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE BODENSEE

IBAN: DE61690500010024983322

BIC: SOLADES1KNZ

Zuständig für Postleitzahlen

88699

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Frickingen

?
Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank