Finanzamt Fridingen an der Donau

In der Stadt Fridingen an der Donau, die im Kreis Tuttlingen in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Tuttlingen für alle steuerlichen Anliegen der Bürger zuständig. Die Einwohner können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und erhalten dort auch Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer. Auch Informationen zu Fristen und Steuerbescheiden sind dort erhältlich. Im Falle eines Umzugs in eine andere Gemeinde sollten Sie daran denken, dass möglicherweise ein neues Finanzamt zuständig wird. Daher ist es ratsam, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, um das für Ihren Wohnort passende Finanzamt zu finden. So bleiben Sie immer informiert über Ihre steuerlichen Verpflichtungen und können diese fristgerecht erledigen.

Fridingen an der Donau im Überblick

Einwohner 954 498 männlich
456 weiblich
Fläche 6,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Tuttlingen

Adresse

Zeughausstr. 91
78532 Tuttlingen

Postfach 180 , 78502 Tuttlingen

Kontakt

Telefon 07461 98-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07461 98-403

Finanzamtsnummer

2821

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE61694000000069401502

BIC: MARKDEF1694

Zuständig für Postleitzahlen

78567

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fridingen an der Donau

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank