Finanzamt Friedenweiler

In Friedenweiler, einer Gemeinde im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Freiburg-Land, Außenstelle Titisee-Neustadt zuständig. Dieser Standort bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Achten Sie darauf, alle relevanten Belege fristgerecht einzureichen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Wenn Sie über die Grenzen von Friedenweiler hinaus umziehen, kann dies bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie dazu unseren Finanzamt-Finder, um schnell das richtige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu ermitteln.

Friedenweiler im Überblick

Einwohner 20.396 10.034 männlich
10.362 weiblich
Fläche 40,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Freiburg-Land Außenstelle Titisee-Neustadt

Adresse

Goethestr. 5
79822 Titisee-Neustadt

Postfach 12 69 , 79812 Titisee-Neustadt

Kontakt

Telefon 07651 203-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07651 203-110

Finanzamtsnummer

2813

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE26680000000068001500

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79877

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Friedenweiler

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Grundsteuer A 365%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank