Finanzamt Friedland

In der Stadt Friedland, die im Kreis Oder-Spree in Brandenburg liegt, ist das Finanzamt Frankfurt (Oder) zuständig. Wenn Sie in Friedland leben und Fragen zur Einkommensteuererklärung oder zur steuerlichen Veranlagung haben, steht Ihnen das Finanzamt gerne zur Seite. Hier können Sie nicht nur Ihre Steuererklärung einreichen, sondern auch Informationen zu Fristen und erforderlichen Unterlagen erhalten. Zudem werden Ihnen sämtliche Steuerbescheide zugeschickt, die für Ihre finanzielle Planung von Bedeutung sind. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion.

Friedland im Überblick

Einwohner 2.936 1.492 männlich
1.444 weiblich
Fläche 174,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 63

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Frankfurt (Oder)

Adresse

Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon 0335 60676-1399
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3061

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Frankfurt (Oder)

IBAN: DE92100000000017001502

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15848

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Friedland

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 324%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank