Finanzamt Friedrichswalde

Friedrichswalde ist eine Gemeinde im Kreis Barnim, Brandenburg, und dem Finanzamt Eberswalde zugeordnet. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert einreichen und erhalten Antworten auf Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt hilft Ihnen zudem bei Anliegen zu Lohnsteuer und zur Fristwahrung für verschiedene steuerliche Belege. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden, empfehlen wir die Nutzung unseres Finanzamt-Finders. Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, effizient und zielgerichtet Informationen über steuerliche Angelegenheiten zu erhalten.

Friedrichswalde im Überblick

Einwohner 791 392 männlich
399 weiblich
Fläche 45,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 57

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Eberswalde

Adresse

Tramper Chaussee 5
16225 Eberswalde

Kontakt

Telefon 03334 275-4000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3065

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Eberswalde

IBAN: DE22100000000017001501

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16247

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Friedrichswalde

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Grundsteuer A 790%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 315%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank