Finanzamt Friesenhagen

Die Gemeinde Friesenhagen im Kreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg zugeordnet. Wenn Sie in Friesenhagen wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dieses bietet Ihnen ebenfalls Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung einzuhalten, um möglichen Verspätungszahlungen zu entgehen. Ein Umzug kann Ihnen die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt ändern, weshalb es sinnvoll ist, unsere Finanzamt-Suchfunktion zu nutzen, um dies zu überprüfen. Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg ist darauf spezialisiert, Ihnen bei Steuerbescheiden und dem Sammeln von Belegen Unterstützung zu bieten.

Friesenhagen im Überblick

Einwohner 4.364 2.148 männlich
2.216 weiblich
Fläche 10,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 266

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

51598, 57548

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Friesenhagen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 435%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank