Finanzamt Fronhofen

Fronhofen, im Rhein-Hunsrück-Kreis von Rheinland-Pfalz gelegen, wird vom Finanzamt Simmern-Zell betreut. Als Einwohner von Fronhofen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Themen wie Lohnsteuer zur Seite. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen, um Fristen nicht zu versäumen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es sein, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, an welches Finanzamt Sie sich in Zukunft wenden sollten.

Fronhofen im Überblick

Einwohner 5.571 2.764 männlich
2.807 weiblich
Fläche 68,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 286

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55471

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fronhofen

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank