Finanzamt Fürstenberg/Havel

In der Gemeinde Fürstenberg/Havel, Stadt im Kreis Oberhavel in Brandenburg, ist das Finanzamt Oranienburg Ihr Ansprechpartner für steuerliche Belange. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den entsprechenden Fristen. Bei Unklarheiten zu Steuerbescheiden stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, Ihnen weiterzuhelfen. Es ist wichtig, alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort gilt, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. So haben Sie schnell den Überblick über die Kontaktmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Ihrer Nähe.

Fürstenberg/Havel im Überblick

Einwohner 5.741 2.786 männlich
2.955 weiblich
Fläche 213,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 58

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Oranienburg

Adresse

Heinrich-Grüber-Platz 3
16515 Oranienburg

Kontakt

Telefon 03301 857-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3053

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Oranienburg

IBAN: DE77100000000016001508

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16794, 16798

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fürstenberg/Havel

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Grundsteuer A 200%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank