Finanzamt Fürstenwalde/Spree

Die Stadt Fürstenwalde/Spree im Kreis Oder-Spree in Brandenburg wird vom Finanzamt Frankfurt (Oder) betreut. Bewohner von Fürstenwalde können Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Neben der Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung bietet das Finanzamt auch Informationen zu Themen wie Lohnsteuer, Fristen und benötigten Belegen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Steuerbescheid haben oder Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung benötigen, ist das Team dort ebenfalls für Sie da. Beachten Sie, dass ein Umzug zu einem anderen Finanzamt führen kann, falls Sie die Gemeindegrenzen überschreiten. Mithilfe unseres Finanzamt-Finders können Sie schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt ermitteln.

Fürstenwalde/Spree im Überblick

Einwohner 32.002 15.917 männlich
16.085 weiblich
Fläche 70,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 63

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Frankfurt (Oder)

Adresse

Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon 0335 60676-1399
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3061

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Frankfurt (Oder)

IBAN: DE92100000000017001502

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15501, 15502, 15503, 15504, 15505, 15510, 15511, 15515, 15517

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fürstenwalde/Spree

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank