Finanzamt Fuhlenhagen

Die Gemeinde Fuhlenhagen gehört zum Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein und ist dem Finanzamt Ratzeburg zugeordnet. Wenn Sie in Fuhlenhagen wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung sind die Mitarbeiter des Finanzamts Ratzeburg jederzeit für Sie da. Es ist ratsam, sich über die Fristen der Steuererklärungen zu informieren und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Belege rechtzeitig eingereicht werden, um unangenehme Verzögerungen zu vermeiden. Sollten Sie einen Umzug planen, kann dies dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre Steuerangelegenheiten verantwortlich wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln. Das Finanzamt Ratzeburg ist Ihnen auch bei der Klärung von Fragen zu Steuerbescheiden behilflich und bietet Unterstützung bei der korrekten Einreichung von Dokumenten.

Fuhlenhagen im Überblick

Einwohner 374 192 männlich
182 weiblich
Fläche 5,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 10

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Ratzeburg

Adresse

Bahnhofsallee 20
23909 Ratzeburg

Postfach 1322 , 23903 Ratzeburg

Kontakt

Telefon 04541 882-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04541 882-200

Finanzamtsnummer

2127

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.30 – 12.30 Uhr
Di. 08.30 – 12.30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.30 – 12.30 Uhr
Fr. 08.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer: Aufgabe wird nur aus technischen Gründen beim Finanzamt Ratzeburg Bewertung für Grundsteuer 87 (2187) durchgeführt.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Ratzeburg

IBAN: DE51200000000020201553

BIC: MARKDEF1200

Zuständig für Postleitzahlen

21493

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Fuhlenhagen

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Grundsteuer A 275%
Grundsteuer B 275%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank