Finanzamt Gablenz / Jabłońc

In der Gemeinde Gablenz / Jabłońc, die im Kreis Görlitz im Freistaat Sachsen liegt, ist das Finanzamt Görlitz zuständig. Wenn Sie in dieser Gemeinde leben und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben wollen, können Sie sich an das Finanzamt Görlitz wenden. Dort finden Sie Unterstützung bei sämtlichen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung rechtzeitig bearbeitet wird, ist es wichtig, alle erforderlichen Belege fristgerecht einzureichen. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde zu einem Wechsel des zuständigen Finanzamts führen kann. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen, das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln und bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, sich über Lohnsteuerangelegenheiten und Fristen zu informieren.

Gablenz / Jabłońc im Überblick

Einwohner 1.550 755 männlich
795 weiblich
Fläche 14,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 156

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Görlitz

Adresse

Sonnenstraße 7
02826 Görlitz

Postfach 300235 , 02807 Görlitz

Kontakt

Telefon 03581 875-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03581 875-1100

Finanzamtsnummer

3207

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 15.30 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Görlitz

IBAN: DE43860000000086001532

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

02953

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gablenz / Jabłońc

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank