Finanzamt Gabsheim

In der Gemeinde Gabsheim, die zum Kreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Bingen-Alzey zuständig. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Das Team des Finanzamts steht Ihnen zur Verfügung, um alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu beantworten und Ihnen bei der Bearbeitung Ihrer Lohnsteuer zu helfen. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung im Blick zu behalten und alle erforderlichen Belege vollständig vorzulegen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort verantwortlich ist, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Dieser sorgt dafür, dass Sie immer die richtigen Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Anliegen haben.

Gabsheim im Überblick

Einwohner 2.338 1.157 männlich
1.181 weiblich
Fläche 15,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55288

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gabsheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank