Finanzamt Gaggenau

Gaggenau, eine Stadt im Kreis Rastatt in Baden-Württemberg, hat das Finanzamt Rastatt als zuständige Behörde. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und erhalten kompetente Beratung zu Themen wie steuerliche Veranlagung und Lohnsteuer. Es ist wichtig, dass alle Belege und Nachweise korrekt und fristgerecht beim Finanzamt abgegeben werden, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Wer innerhalb von Gaggenau oder über Gemeindegrenzen hinweg umzieht, sollte beachten, dass sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Rastatt ist der richtige Ansprechpartner für die Gaggenauer Bürger, wenn es um steuerliche Fragen oder die Beantragung von Steuerbescheiden geht.

Gaggenau im Überblick

Einwohner 748 379 männlich
369 weiblich
Fläche 2,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Rastatt

Adresse

An der Ludwigfeste 3
76437 Rastatt

Postfach 1465 , 76404 Rastatt

Kontakt

Telefon 07222/9780
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07222/978330

Finanzamtsnummer

2839

Öffnungszeiten

siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE68600501017415500325

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

76551, 76552, 76553, 76554, 76555, 76556, 76560, 76561, 76562, 76568, 76569, 76571

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gaggenau

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank