Finanzamt Gaienhofen

Die Gemeinde Gaienhofen gehört zum Kreis Konstanz in Baden-Württemberg und ist dem Finanzamt Singen unterstellt. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und sich bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Das Team des Finanzamtes Singen hilft Ihnen auch bei Lohnsteuerangelegenheiten, Fristen und der Bearbeitung von Steuerbescheiden. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus in der Regel dazu führt, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion verwenden, um alle notwendigen Informationen schnell zu finden und Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu regeln.

Gaienhofen im Überblick

Einwohner 304 150 männlich
154 weiblich
Fläche 4,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Singen

Adresse

Alpenstr. 9
78224 Singen

Postfach 380 , 78221 Singen

Kontakt

Telefon 07731 823-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07731 823-650

Finanzamtsnummer

2818

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE49600501017485500135

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

78338, 78343

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gaienhofen

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank