Finanzamt Gailingen am Hochrhein

Gailingen am Hochrhein, gelegen im Kreis Konstanz und im Bundesland Baden-Württemberg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamtes Singen. Bewohner von Gailingen können ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und erhalten Unterstützung bezüglich der steuerlichen Veranlagungen. Das Finanzamt Singen beantwortet Fragen zu Lohnsteuer, Fristen und klärt Unklarheiten bei Steuerbescheiden. Es ist zu beachten, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen kann. Daher ist es sinnvoll, sich über die aktuellen Zuständigkeiten zu informieren. Nutzen Sie dazu unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden und alle notwendigen Informationen zu erhalten.

Gailingen am Hochrhein im Überblick

Einwohner 418 213 männlich
205 weiblich
Fläche 3,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Singen

Adresse

Alpenstr. 9
78224 Singen

Postfach 380 , 78221 Singen

Kontakt

Telefon 07731 823-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07731 823-650

Finanzamtsnummer

2818

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE49600501017485500135

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

78260, 78262

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gailingen am Hochrhein

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank