Finanzamt Gaimersheim

In der Gemeinde Gaimersheim im Kreis Eichstätt, im Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Eichstätt für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die Mitarbeiter des Finanzamtes wenden. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Unterlagen rechtzeitig einzureichen, um Fristen einzuhalten und einen zügigen Bescheid zu erhalten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann jedoch dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort gilt. In Gaimersheim stehen Ihnen zahlreiche Informationen zur Lohnsteuer zur Verfügung, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung helfen können. Die kompetente Unterstützung des Finanzamtes Eichstätt steht Ihnen zur Verfügung, damit Sie alle steuerlichen Aspekte korrekt und vollständig abwickeln können.

Gaimersheim im Überblick

Einwohner 12.468 6.250 männlich
6.218 weiblich
Fläche 28,2 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 215

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Eichstätt

Adresse

Residenzplatz 8
85072 Eichstätt

Postfach 1163 , 85065 Eichstätt

Kontakt

Telefon 08421 6007-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08421 6007-400

Finanzamtsnummer

9171

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Servicezentrum:

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Di. 08.00 – 12.00 Uhr
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Sa. geschlossen
So. geschlossen

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Zuständig für Postleitzahlen

85080

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gaimersheim

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 250%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank