Finanzamt Ganzlin

Die Gemeinde Ganzlin gehört zum Kreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern und ist dem Finanzamt Schwerin zugeordnet. Bewohner von Ganzlin können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Schwerin einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen die Experten des Finanzamts bereit, um Ihnen weiterzuhelfen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen zu informieren und alle notwendigen Belege gut zu sortieren. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Das Team vom Finanzamt Schwerin unterstützt Sie bei der fristgerechten Einreichung Ihrer Unterlagen, damit Sie alle steuerlichen Ansprüche optimal nutzen können.

Ganzlin im Überblick

Einwohner 1.374 687 männlich
687 weiblich
Fläche 87,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 13

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Schwerin

Adresse

Johannes-Stelling-Str. 9
19053 Schwerin

Postfach 160131 , 19091 Schwerin

Kontakt

Telefon 0385 588-42000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0385 588-42300

Finanzamtsnummer

4090

Öffnungszeiten

Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in Schwerin:

Mo. 09.00 – 12.00 Uhr
Di. 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09.00 – 12.00 Uhr
Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in Parchim, Putlitzer Straße 25 :

Mo. geschlossen
Di. 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09.00 – 12.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Erreichbarkeitszeiten Zentrale Telefon-Servicestelle (T-ZIA): Mo: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Di: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Mi: 09:00-12:00 Do: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Fr: 09:00-12:00

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Schwerin

IBAN: DE70130000000014001502

BIC: MARKDEF1130

Zuständig für Postleitzahlen

19395

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ganzlin

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Grundsteuer A 333%
Grundsteuer B 437%
Gewerbesteuer 391%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank