Finanzamt Gappenach

Gappenach, gelegen im Kreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Mayen zugeordnet. Die Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen und erhalten Hilfestellung zu Fragen rund um die steuerliche Veranlagung. Bei Anliegen zur Lohnsteuer sowie bei Fragen zu Fristen und Steuerbescheiden ist die Unterstützung des Finanzamts ebenfalls gefragt. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise zur Folge hat, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um stets die richtigen Informationen zur Hand zu haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Dieser zeigt Ihnen auf, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Gappenach zuständig ist, sodass Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten problemlos regeln können.

Gappenach im Überblick

Einwohner 3.220 1.645 männlich
1.575 weiblich
Fläche 25,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 280

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Mayen

Adresse

Westbahnhofstr. 11
56727 Mayen

Postfach 1363 , 56703 Mayen

Kontakt

Telefon 02651/70260
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02651/702626090

Finanzamtsnummer

2729

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56294

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gappenach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank