Finanzamt Garlstorf

In der Gemeinde Garlstorf, die im Kreis Harburg, Niedersachsen, liegt, ist das Finanzamt Winsen (Luhe) für die Steuerangelegenheiten zuständig. Die Bürger können ihre Einkommensteuererklärung hier einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die entsprechenden Fachleute wenden. Das Finanzamt unterstützt zudem bei Themen wie Lohnsteuer und der Einhaltung von Fristen sowie der Klärung von Steuerbescheiden. Es ist wichtig, alle Belege rechtzeitig zu sammeln, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Besuchen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des Finanzamts nach sich ziehen kann.

Garlstorf im Überblick

Einwohner 1.120 563 männlich
557 weiblich
Fläche 16,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 36

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Zwölf lebende Spatzen pro Jahr

Im 18. Jahrhundert musste in Württemberg unter Herzog Karl Eugen jeder Untertan jährlich zwölf lebende Spatzen abliefern – als eine Art Schädlingsbekämpfungs-Abgabe. Wer nicht lieferte, zahlte eine Geldbuße; wer ordentlich lieferte, bekam sogar sechs Kreuzer Aufwandsentschädigung.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Winsen (Luhe)

Adresse

Von-Somnitz-Ring 6
21423 Winsen

Postfach 1329 , 21413 Winsen

Kontakt

Telefon 04171 656-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2350

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HARBURG-BUXTEHUDE

Kontoinhaber: Finanzamt Winsen / Luhe

IBAN: DE80207500000007051519

BIC: NOLADE21HAM

Zuständig für Postleitzahlen

21376

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Garlstorf

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank