Finanzamt Gars a.Inn

Die Gemeinde Gars a.Inn im Kreis Mühldorf a.Inn, Freistaat Bayern, gehört zum Finanzamt Mühldorf. Wenn Sie in Gars wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Zu den Dienstleistungen des Finanzamts gehören auch die Beantwortung von Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Es ist entscheidend, die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuerunterlagen einzuhalten, um mögliche Versäumnisse zu verhindern. Die Steuerbescheide und benötigten Belege werden ebenfalls vom Finanzamt bereitgestellt. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Finder-Funktion, um mühelos das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln.

Gars a.Inn im Überblick

Einwohner 4.021 2.051 männlich
1.970 weiblich
Fläche 43,7 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 211

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Mühldorf

Adresse

Katharinenplatz 16
84453 Mühldorf

Postfach 1369 , 84445 Mühldorf

Kontakt

Telefon 08631 616-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08631 616-100

Finanzamtsnummer

9141

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.45 – 13.00 Uhr
Di. 07.45 – 13.00 Uhr
Mi. 07.45 – 13.00 Uhr
Do. 07.45 – 17.00 Uhr
Fr. 07.45 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 08631/616-338

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

83536, 83546, 83555, 83559

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gars a.Inn

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank