Finanzamt Gau-Algesheim

Die Stadt Gau-Algesheim im Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz, gehört zum Finanzamt Bingen-Alzey. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich zu Fragen der steuerlichen Veranlagung beraten zu lassen. Insbesondere bei der Lohnsteuer können unklare Sachverhalte direkt beim zuständigen Finanzamt geklärt werden. Die Einhaltung von Fristen für Steuererklärungen und die Bearbeitung von Steuerbescheiden sind zudem wichtige Aspekte, die die Bürger von Gau-Algesheim betreffen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt zuständig wird; daher ist es wichtig, sich regelmäßig zu informieren. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort passende Finanzamt zu finden und alle notwendigen Informationen schnell zu erhalten.

Gau-Algesheim im Überblick

Einwohner 729 362 männlich
367 weiblich
Fläche 4,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Jagen ist teurer als Angeln – findet das Gericht

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Luxussteuer, die Fischereisteuer wird faktisch nirgends mehr erhoben. Als ein Jäger gegen diese Ungleichheit klagte, blieb es bei der Steuer: Jagen gilt als luxuriöser als Angeln. 2016 brachten beide Steuern bundesweit nur rund 9 Mio. Euro.

Quelle: Wikipedia – Jagdsteuer (Deutschland)

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55433, 55434, 55435

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gau-Algesheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank