Finanzamt Gau-Bischofsheim

Gau-Bischofsheim, eine Gemeinde im Kreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden. Hier haben Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch die Lohnsteuer sowie Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen können im Finanzamt geklärt werden. Die Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die richtige Handhabung von Belegen und die Bearbeitung von Steuerbescheiden geht. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus eine Zuständigkeitsänderung des Finanzamts zur Folge haben kann. Um zu erfahren, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen.

Gau-Bischofsheim im Überblick

Einwohner 171 87 männlich
84 weiblich
Fläche 2,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55296

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gau-Bischofsheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank