Finanzamt Gau-Heppenheim

In der Gemeinde Gau-Heppenheim, die im Kreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Bingen-Alzey zuständig. Einheimische haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen und Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur Einreichung von Belegen steht Ihnen das Finanzamt Bingen-Alzey zur Verfügung. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung nicht zu versäumen, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt am neuen Wohnort für Ihre steuerlichen Belange zuständig ist.

Gau-Heppenheim im Überblick

Einwohner 650 310 männlich
340 weiblich
Fläche 2,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Dänemarks Fettsteuer – nach 15 Monaten gescheitert

Dänemark führte 2011 als weltweit erstes Land eine „Fettsteuer" auf Lebensmittel mit hohem Gehalt an gesättigten Fettsäuren ein (rund 2,15 Euro pro Kilo Fett). Sie galt als bürokratischer Albtraum und wurde schon nach rund 15 Monaten wieder abgeschafft. In Deutschland wird über eine solche Steuer bis heute diskutiert, aber nie eingeführt.

Quelle: Handelsblatt – Dänemark führt Fettsteuer ein

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55234

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gau-Heppenheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank