Finanzamt Gau-Weinheim

Gau-Weinheim gehört ebenfalls zum Kreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz und fällt unter das Finanzamt Bingen-Alzey. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnhaft sind, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert dort einreichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer zur Verfügung und informiert Sie über wichtige Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sollten Sie beachten, dass es möglicherweise ein anderes Finanzamt für Ihre Steuerangelegenheiten geben könnte. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder verwenden. Damit stellen Sie sicher, dass Sie stets die richtigen Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Fragen haben.

Gau-Weinheim im Überblick

Einwohner 433 230 männlich
203 weiblich
Fläche 2,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Jagen ist teurer als Angeln – findet das Gericht

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Luxussteuer, die Fischereisteuer wird faktisch nirgends mehr erhoben. Als ein Jäger gegen diese Ungleichheit klagte, blieb es bei der Steuer: Jagen gilt als luxuriöser als Angeln. 2016 brachten beide Steuern bundesweit nur rund 9 Mio. Euro.

Quelle: Wikipedia – Jagdsteuer (Deutschland)

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55578

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gau-Weinheim

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank