Finanzamt Gauersheim

Die kleine Gemeinde Gauersheim im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz wird vom Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden betreut. Diese Institution hilft Ihnen nicht nur bei der Einkommensteuererklärung, sondern beantwortet auch Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Bei Lohnsteuerangelegenheiten können die Einwohner von Gauersheim sich ebenfalls an das zuständige Finanzamt wenden. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung einzuhalten, um Strafen zu vermeiden. Wenn Sie planen, innerhalb oder außerhalb der Gemeinde zu ziehen, bedenken Sie, dass sich dadurch möglicherweise die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändert. Um die für Sie zuständige Behörde zu finden, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion.

Gauersheim im Überblick

Einwohner 187 93 männlich
94 weiblich
Fläche 3,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67294

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gauersheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank