Finanzamt Gaugrehweiler

Gaugrehweiler, eine Gemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kaiserslautern. Wenn Sie in Gaugrehweiler leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und sich bei Anliegen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Das Finanzamt bietet Unterstützung bei Lohnsteuerfragen und informiert über wichtige Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen. Eine rechtzeitige Abgabe Ihrer Unterlagen ist entscheidend, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Grenzen der Gemeinde hinweg müssen Sie möglicherweise Ihr zuständiges Finanzamt wechseln. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, verwenden Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder.

Gaugrehweiler im Überblick

Einwohner 529 269 männlich
260 weiblich
Fläche 6,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Kaiserslautern

Adresse

Eisenbahnstr. 56
67655 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon 0631/36760
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0631/367619500

Finanzamtsnummer

2719

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67822

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gaugrehweiler

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank