Finanzamt Gaukönigshofen

Die Gemeinde Gaukönigshofen im Kreis Würzburg ist dem Finanzamt Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt zugeordnet. Anwohner haben hier die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten detaillierte Informationen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt unterstützt außerdem bei Fragen zur Lohnsteuer und den dazugehörigen Fristen. Es ist wichtig, rechtzeitig alle Unterlagen und Belege bereitzustellen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Sollten Sie beabsichtigen, in eine andere Gemeinde zu ziehen, kann dies bedeuten, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Gaukönigshofen zuständige Finanzamt schnell zu ermitteln und Ihnen bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten zu helfen.

Gaukönigshofen im Überblick

Einwohner 2.471 1.249 männlich
1.222 weiblich
Fläche 32,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 250

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt

Adresse

Ludwigstr. 25
97070 Würzburg

Kontakt

Telefon 0931 387-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0931 387-4444

Finanzamtsnummer

9257

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97253

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gaukönigshofen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank