Finanzamt Gebhardshain

Die Gemeinde Gebhardshain im Kreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz, gehört zum Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg. Als Einwohner von Gebhardshain haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt bietet nicht nur Hilfe bei der Einkommensteuererklärung, sondern steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer zur Seite. Halten Sie dabei die festgelegten Fristen im Auge, um mögliche Probleme zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes ändern, daher empfiehlt es sich, die Finanzamt-Suchfunktion zu verwenden, um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg ist darauf spezialisiert, Sie bei Steuerbescheiden und der Bereitstellung von Belegen zu unterstützen.

Gebhardshain im Überblick

Einwohner 6.323 3.150 männlich
3.173 weiblich
Fläche 4,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 266

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57580

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gebhardshain

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank