Finanzamt Gehrde

Gehrde ist eine Gemeinde im Kreis Osnabrück, Niedersachsen, und wird vom Finanzamt Quakenbrück betreut. Hier können Sie als Einwohner Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Das Finanzamt ist auch die richtige Anlaufstelle, wenn es um die Lohnsteuer oder die Fristen für Steuerbescheide geht. Achten Sie darauf, alle notwendigen Belege rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es vorkommen, dass sich das zuständige Finanzamt ändert. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Quakenbrück steht Ihnen für alle Fragen rund um Ihre Steuerangelegenheiten zur Verfügung.

Gehrde im Überblick

Einwohner 2.527 1.279 männlich
1.248 weiblich
Fläche 36,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 38

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Quakenbrück

Adresse

Lange Straße 37
49610 Quakenbrück

Postfach 1261 , 49602 Quakenbrück

Kontakt

Telefon 05431 184-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2367

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BERSENBRUECK

Kontoinhaber: Finanzamt Quakenbrück

IBAN: DE45265515400018837179

BIC: NOLADE21BEB

Zuständig für Postleitzahlen

49596

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gehrde

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank