Finanzamt Gehrden

Die Stadt Gehrden in der Region Hannover hat das Finanzamt Hannover-Land I als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Wenn Sie in Gehrden wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen. Die Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer und zu Fristen zur Verfügung, um Ihnen eine unkomplizierte Abwicklung zu ermöglichen. Ebenso werden hier die Steuerbescheide bearbeitet, sodass Sie bei Unklarheiten über Ihre Belege Unterstützung finden können. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell das passende Finanzamt für Ihre neue Adresse zu finden.

Gehrden im Überblick

Einwohner 15.301 7.315 männlich
7.986 weiblich
Fläche 43,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 47

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Hannover-Land I

Adresse

Göttinger Chaus. 83
30459 Hannover

Postfach 910320 , 30423 Hannover

Kontakt

Telefon 0511 419-1
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2323

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

NORDDEUTSCHE LANDESBANK GIROZENTRALE

Kontoinhaber: Finanzamt Hannover-Land I

IBAN: DE41250500000101342434

BIC: NOLADE2HXXX

Zuständig für Postleitzahlen

30983, 30984, 30988, 30989

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gehrden

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Grundsteuer A 550%
Grundsteuer B 550%
Gewerbesteuer 460%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank