Finanzamt Gehrweiler

Gehrweiler, im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kaiserslautern. Bürger von Gehrweiler können ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und erhalten Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt klärt auch Fragen zur Lohnsteuer und bietet Informationen über Fristen zur Einreichung der Steuererklärung. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege rechtzeitig bereitzustellen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann eine Änderung des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und einfach das für Sie zuständige Finanzamt zu finden.

Gehrweiler im Überblick

Einwohner 139 70 männlich
69 weiblich
Fläche 1,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Kaiserslautern

Adresse

Eisenbahnstr. 56
67655 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon 0631/36760
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0631/367619500

Finanzamtsnummer

2719

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67724

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gehrweiler

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank