Finanzamt Geisingen

Geisingen, eine Stadt im Kreis Tuttlingen in Baden-Württemberg, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Tuttlingen. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung anfordern. Das Finanzamt bietet umfassende Informationen zu Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden, sodass Sie für Ihre steuerlichen Pflichten gut gerüstet sind. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie immer das richtige Finanzamt kontaktieren, empfehlen wir die Nutzung unseres Finanzamt-Finders. So behalten Sie den Überblick und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient managen.

Geisingen im Überblick

Einwohner 1.452 713 männlich
739 weiblich
Fläche 12,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Tuttlingen

Adresse

Zeughausstr. 91
78532 Tuttlingen

Postfach 180 , 78502 Tuttlingen

Kontakt

Telefon 07461 98-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07461 98-403

Finanzamtsnummer

2821

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE61694000000069401502

BIC: MARKDEF1694

Zuständig für Postleitzahlen

78187

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Geisingen

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank