Finanzamt Gelnhausen

Gelnhausen, die Barbarossastadt im Main-Kinzig-Kreis, Hessen, ist dem Finanzamt Gelnhausen zugeordnet. Als Bürger dieser Stadt können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem beim Finanzamt Gelnhausen einreichen. Hier stehen Ihnen die Fachleute für alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den einzuhaltenden Fristen zur Verfügung. Auch die Bearbeitung von Steuerbescheiden und die Einreichung relevanter Belege sind zentrale Aufgaben des Finanzamts. Es ist wichtig, die Zuständigkeit im Auge zu behalten: Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann es vorkommen, dass ein neues Finanzamt zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort gilt, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder. Gelnhausen bietet seinen Bürgern somit eine fachkundige Anlaufstelle in steuerlichen Angelegenheiten.

Gelnhausen im Überblick

Einwohner 23.290 11.398 männlich
11.892 weiblich
Fläche 45,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 174

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Gelnhausen

Adresse

Frankfurter Straße 14
63571 Gelnhausen

Postfach 1262 , 63552 Gelnhausen

Kontakt

Telefon 06051 86-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2619

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Fulda

IBAN: DE81500000000050001530

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

63551, 63552, 63553, 63554, 63555, 63556, 63557, 63558, 63569, 63571, 63589

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gelnhausen

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 550%
Gewerbesteuer 425%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank