Finanzamt Gemmerich

Die Gemeinde Gemmerich im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Koblenz betreut. Die Einwohner haben hier die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung zeitgerecht einzureichen und sich bei steuerlichen Fragen beraten zu lassen. Das Finanzamt Koblenz bietet Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und bei der Einhaltung von Fristen. Auch die Informationen zu Steuerbescheiden und erforderlichen Belegen sind für die Bürger von großer Bedeutung. Nutzen Sie zur schnellen Auffindung des für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamts unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. Wenn Sie planen, über die Gemeindegrenzen umzuziehen, beachten Sie bitte, dass dadurch möglicherweise ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird, was Ihre steuerlichen Verpflichtungen beeinflussen kann.

Gemmerich im Überblick

Einwohner 2.648 1.321 männlich
1.327 weiblich
Fläche 37,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 288

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56357

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gemmerich

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank