Finanzamt Gemünden

Gemünden, im Rhein-Hunsrück-Kreis von Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Simmern-Zell betreut. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Bei Fragen zur Lohnsteuer, zu Fristen oder Steuerbescheiden können Sie sich jederzeit an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Es ist unerlässlich, alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, um die vorgegebenen Fristen nicht zu versäumen. Sollte es zu einem Umzug über die Gemeindegrenzen kommen, könnte ein anderes Finanzamt für Sie zuständig werden. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und einfach ermitteln, an welches Finanzamt Sie sich nach einem Umzug wenden sollten, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten weiterhin erfolgreich zu regeln.

Gemünden im Überblick

Einwohner 7.054 3.585 männlich
3.469 weiblich
Fläche 38,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 283

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55490

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gemünden

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 410%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank