Finanzamt Gerhardsbrunn

Gerhardsbrunn ist eine schöne Gemeinde im Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz, die dem Finanzamt Kusel-Landstuhl zugeordnet ist. Für die Bürger von Gerhardsbrunn bietet dieses Finanzamt die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei steuerlichen Fragen beraten zu lassen. Ob es sich um Lohnsteuer, die steuerliche Veranlagung oder Informationen zu Steuerbescheiden handelt, das Finanzamt steht Ihnen zur Seite. Es ist ratsam, die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung genau zu verfolgen. Wenn Sie innerhalb oder außerhalb von Gerhardsbrunn umziehen, kann sich möglicherweise die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern. Um sicherzustellen, dass Sie immer die richtigen Informationen erhalten, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. So bleiben Sie bei Ihren steuerlichen Verpflichtungen stets auf dem neuesten Stand.

Gerhardsbrunn im Überblick

Einwohner 362 171 männlich
191 weiblich
Fläche 8,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 198

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Zwölf lebende Spatzen pro Jahr

Im 18. Jahrhundert musste in Württemberg unter Herzog Karl Eugen jeder Untertan jährlich zwölf lebende Spatzen abliefern – als eine Art Schädlingsbekämpfungs-Abgabe. Wer nicht lieferte, zahlte eine Geldbuße; wer ordentlich lieferte, bekam sogar sechs Kreuzer Aufwandsentschädigung.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66851, 66894

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gerhardsbrunn

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank