Finanzamt Geroldshausen

Geroldshausen, gelegen im Kreis Würzburg im Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt zugeordnet. Falls Sie in Geroldshausen wohnen, können Sie dort Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Antworten auf Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung aus erster Hand. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen zu informieren, um mögliche Probleme zu vermeiden. Zudem steht Ihnen das Finanzamt bei der Klärung von Lohnsteuerfragen sowie beim Umgang mit Steuerbescheiden und Belegen zur Seite. Bedenken Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde Folgen für die Zuständigkeit des Finanzamts haben kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um Ihr zuständiges Finanzamt in Geroldshausen herauszufinden.

Geroldshausen im Überblick

Einwohner 1.393 686 männlich
707 weiblich
Fläche 10,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 250

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt

Adresse

Ludwigstr. 25
97070 Würzburg

Kontakt

Telefon 0931 387-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0931 387-4444

Finanzamtsnummer

9257

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97256

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Geroldshausen

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank