Finanzamt Gersdorf

Die Gemeinde Gersdorf gehört zum Kreis Zwickau im Freistaat Sachsen und wird vom Finanzamt Zwickau betreut. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Das Finanzamt Zwickau steht Ihnen ebenfalls zur Seite, wenn es um Themen wie Lohnsteuer und Fristen geht. Achten Sie darauf, alle relevanten Belege rechtzeitig einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Steuererklärung zu gewährleisten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Nutzen Sie deshalb unseren praktischen Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Gersdorf im Überblick

Einwohner 3.659 1.779 männlich
1.880 weiblich
Fläche 9,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 162

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Zwickau

Adresse

Lessingstraße 15
08058 Zwickau

Postfach 100150 , 08067 Zwickau

Kontakt

Telefon 0375 28368-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0375 28368-9999

Finanzamtsnummer

3227

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 15.00 Uhr
Di. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 15.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Zwickau

IBAN: DE66870000000087001514

BIC: MARKDEF1870

Zuständig für Postleitzahlen

09354, 09355

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gersdorf

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank