Finanzamt Gersfeld (Rhön)

Die Stadt Gersfeld (Rhön) im Kreis Fulda, Hessen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Fulda. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt Fulda bietet einen umfassenden Service zu Themen wie Lohnsteuer und die Einhaltung von Fristen, die bei der Einreichung von Steuererklärungen wichtig sind. Die Mitarbeiter des Finanzamts sind bereit, Ihnen bei allen steuerlichen Fragen behilflich zu sein. Ein Umzug außerhalb von Gersfeld kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden.

Gersfeld (Rhön) im Überblick

Einwohner 5.352 2.620 männlich
2.732 weiblich
Fläche 89,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 173

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Fulda

Adresse

Gerbergasse 19
36037 Fulda

Postfach 1346 , 36003 Fulda

Kontakt

Telefon 0661 9610-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2618

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Termine nach Vereinbarung -
Weitere Informationen im Internet und www.finanzamt-fulda.de

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Fulda

IBAN: DE81500000000050001530

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

36125, 36126, 36129

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gersfeld (Rhön)

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Grundsteuer A 495%
Grundsteuer B 495%
Gewerbesteuer 394%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank