Finanzamt Gerzen

Gerzen, eine Gemeinde im Kreis Landshut im Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Landshut zugeordnet. Als Bürger von Gerzen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung dort einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung unterstützen zu lassen. Auch bei Lohnsteuerfragen, Steuerbescheiden und Informationen zu Belegen stehen Ihnen die Ansprechpartner des Finanzamts zur Verfügung. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein neues Finanzamt für Sie zur Folge hat. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden. Achten Sie zudem auf die Einhaltung wichtiger Fristen bei der Einreichung Ihrer Steuererklärungen, um möglichen Verzögerungen vorzubeugen.

Gerzen im Überblick

Einwohner 1.878 951 männlich
927 weiblich
Fläche 17,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 229

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Landshut

Adresse

Maximilianstr. 21
84028 Landshut

Kontakt

Telefon 0871 8529-000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0871 8529-360

Finanzamtsnummer

9132

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Weitere TelefaxNrn: USt-VA: 0871 8529-301; Lohnsteuer-Anmeldung: 0871 8529-380; Steuerfahndungsstelle: 0871 8529-390

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE64750000000074301502

BIC: MARKDEF1750

Zuständig für Postleitzahlen

84175

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gerzen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank