Finanzamt Gesees

Die Gemeinde Gesees, die im Kreis Bayreuth im Freistaat Bayern liegt, ist dem Finanzamt Bayreuth zugeordnet. Dies ist für die Bürger von Bedeutung, da sie hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen können. Zudem sind das Finanzamt und seine Mitarbeiter die richtigen Ansprechpartner für Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, die festgelegten Fristen für die Einreichung von Steuerbescheiden zu beachten, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit für das Finanzamt ändern. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen.

Gesees im Überblick

Einwohner 1.251 608 männlich
643 weiblich
Fläche 10,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 236

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Jagen ist teurer als Angeln – findet das Gericht

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Luxussteuer, die Fischereisteuer wird faktisch nirgends mehr erhoben. Als ein Jäger gegen diese Ungleichheit klagte, blieb es bei der Steuer: Jagen gilt als luxuriöser als Angeln. 2016 brachten beide Steuern bundesweit nur rund 9 Mio. Euro.

Quelle: Wikipedia – Jagdsteuer (Deutschland)

Bayreuth

Adresse

Maximilianstr. 12
95444 Bayreuth

Postfach 110361 , 95422 Bayreuth

Kontakt

Telefon 0921 609-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0921 609-1011

Finanzamtsnummer

9208

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HOCHFRANKEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE83780500000380020750

BIC: BYLADEM1HOF

Zuständig für Postleitzahlen

95494

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gesees

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank