Finanzamt Gevenich

Die Gemeinde Gevenich im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Simmern-Zell. Wenn Sie als Bürger in Gevenich leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem bei Ihrem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt steht Ihnen ebenfalls bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer zur Verfügung. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde auch Wechselwirkungen mit der Finanzamtszuständigkeit haben kann; möglicherweise sind Sie dann an ein anderes Finanzamt gebunden. Damit Sie stets das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt im Blick behalten, empfehlen wir die Nutzung unseres Finanzamt-Finders. Hier finden Sie alle relevanten Informationen bezüglich Fristen, Steuerbescheide und welche Belege Sie bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung benötigen.

Gevenich im Überblick

Einwohner 472 231 männlich
241 weiblich
Fläche 8,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 277

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56825

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gevenich

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank